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Leistungen

Wir sind Ihr Ansprechpartner auf allen Gebieten des nationalen, europäischen sowie internationalen gewerblichen Rechtsschutzes einschließlich der Ausarbeitung, Erlangung, Verteidigung und Durchsetzung von gewerblichen Schutzrechten – von Patenten bzw. Gebrauchsmustern, Marken und Geschmacksmustern bzw. Designs.

Wir unterstützen Sie auch bei der Erstellung von Lizenzverträgen und bieten Ihnen Rechtsberatung zum Arbeitnehmererfindergesetz.

Wir vertreten Ihre Interessen bei nationalen und internationalen Schutzrechtsverletzungen sowie in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren.

Patente

Patente und Gebrauchsmuster dienen dazu, technische Erfindungen zu schützen.

Wir arbeiten aufgrund ausführlicher technischer Diskussionen mit den Erfindern Patent- und Gebrauchsmusteranmeldungen aus.

FAQ

Erfindungen, die zum Lösen eines technischen Problems dienen. Betriebswirtschaftliche Methoden, Algorithmen, Software an sich sind nicht schutzfähig, sehr wohl aber Vorrichtungen, Apparate, Verfahren, die solche betriebswirtschaftliche Methoden, Algorithmen, Software benutzen, sofern sie zum Lösen eines technischen Problems dienen. Verfahren können nur als Patent geschützt werden, Vorrichtungen/Apparate, die das Verfahren ausführen jedoch auch als Gebrauchsmuster.

Max. Schutzdauer: Patent 20 Jahre (mit Anmeldung 2 Jahre, danach jährlich um jeweils ein Jahr auf max. 20 Jahre verlängerbar); Gbm 10 Jahre (mit Anmeldung 3 Jahre, danach einmal um 3 und danach 2 Mal um jeweils 2 Jahre auf max. 10 Jahre verlängerbar)

Schutzgegenstand: Gbm keine Verfahren

Erlangung des Schutzes: Patente durchlaufen ein sachliches Prüfungsverfahren, dann Erteilung; Gbm Eintragung ohne Sachprüfung

Neuheitsschonfrist: Wenn ein zum Patent anzumeldender Gegenstand bereits veröffentlicht worden ist (z.B. auf Messe oder in Katalog), ist die Erteilung eines rechtskräftigen Patents ausgeschlossen; ein Gebrauchsmuster kann noch innerhalb von 6 Monaten nach eigener Veröffentlichung des Gegenstands wirksam eingetragen werden

Beschreibung der Erfindung, Nachteile des bisher Bekannten, demgegenüber Vorteile der Erfindung, technische Erläuterungen, Zeichnungen, Skizzen, Diagramme, etc.

Die Erfindung muss neu sein (darf bisher weltweit noch nie identisch beschrieben worden sein) und auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen (darf für den Fachmann auf dem betreffenden technischen Gebiet nicht naheliegend gewesen sein). Außerdem muss die Erfindung industriell anwendbar sein (z.B. nicht gegeben bei medizinischen Heilverfahren; Vorrichtungen, die diese Verfahren einsetzen, können jedoch schutzfähig sein).

  1. Wir arbeiten Anmeldungsentwurf aus
  2. Sie erhalten diesen zur Durchsicht und Kommentierung
  3. Überarbeiten des Entwurfs
  4. nach Rücksprache mit Ihnen Einreichen der Anmeldung beim Patentamt (Anmeldetag)
  5. beim Patent: Start des Prüfungsverfahrens, Kommunikation mit dem zuständigen Prüfer
  6. Erteilung/Eintragung des Patents/Gebrauchsmusters

Patent: wenn Prüfungsantrag gleich mit Einreichen der Anmeldung beim Patentamt gestellt wird, in der Regel 10 Monate ab Anmeldetag bis zu erstem Prüfungsbescheid; Erteilung üblicherweise innerhalb 18-24 Monate

Gebrauchsmuster: wenn formale Erfordernisse erfüllt sind, Eintragung innerhalb weniger Wochen

Marken

Marken dienen als Herkunftshinweise bzw. als Identifikationsmerkmale für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Dadurch können diese von jenen anderer Hersteller oder Anbieter unterschieden werden. Daher sollten Marken kennzeichnungsstark, individuell und einprägsam sein.

Nicht zulässig sind für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen beschreibende oder nicht unterscheidungskräftige Angaben. Vor der Eintragung empfiehlt es sich, in einschlägigen Datenbanken zu recherchieren, ob bereits identische oder ähnliche ältere Marken existieren, um Konflikte zu vermeiden.

FAQ

Mit einer Marke kann ein Name oder ein Zeichen eines Unternehmens, eines Produkts oder einer Dienstleistung geschützt werden. Neben Wort- und Bildmarken sind auch Slogans, die Form und Aufmachung eines Produktes, Farbkombinationen oder akustische Signale schützbar.

  • Ein Zeichen, eine Grafik, ein Logo, das/die geschützt werden soll
  • Eine Liste von Waren und Dienstleistungen, für die das Zeichen/die Grafik/das Logo geschützt werden soll

Das Zeichen/die Grafik/das Logo darf für die beanspruchten Waren/Dienstleistungen nicht beschreibend und freihaltebedürftig sein. In manchen Ländern (z.B. USA) muss sich die angemeldete Marke auch von älteren Marken unterscheiden. Die Verwendung des Zeichens/der Grafik/des Logos in der Vergangenheit ist unschädlich für die Registrierung als Marke. Sie sollten die ernsthafte Absicht haben, die Marke entweder selbst oder im Rahmen einer Lizenzierung über Dritte in naher Zukunft zu benutzen.

  1. Wir arbeiten aufgrund der Informationen von Ihnen einen Entwurf für ein Waren-/Dienstleistungsverzeichnis aus
  2. Sie erhalten dieses zur Durchsicht und Kommentierung
  3. Überarbeiten und ggf. Ergänzen des Verzeichnisses
  4. nach Rücksprache mit Ihnen Einreichen der Anmeldung beim Patent- und Markenamt (Anmeldetag)
  5. formale Prüfung
  6. in manchen Ländern Sachprüfung (z.B. USA, China)
  7. Registrierung

Sofern die formalen Vorschriften erfüllt sind, wird eine Marke innerhalb weniger Wochen registriert. In manchen Ländern (EU) ist eine Widerspruchsfrist vorgeschaltet, wodurch die Registrierung der Marke um 3 Monate verzögert wird. In manchen Ländern (USA, China) gibt es ein sachliches Prüfungsverfahren, welches die Registrierung weiter verzögern kann.

Mit Anmeldung 10 Jahre, danach jeweils um 10 Jahre beliebig oft verlängerbar

Design

Mit einem Design oder Geschmacksmuster können relativ kostengünstig die äußere Gestaltung bzw. das Design eines Produkts oder eines Teils davon, graphische Symbole und typographische Schriftzeichen geschützt werden.

Gerne beraten wir Sie, wie Sie Ihr Produkt oder einen Teil davon möglichst effizient als Design schützen lassen können. Wir betreuen Sie bei der Ausarbeitung und Einreichung der Anmeldung beim Patentamt, und bei der Erlangung des Designschutzes. Auch danach stehen wir Ihnen zur Verteidigung oder Durchsetzung Ihres Designs mit Rat und Tat zur Seite.

FAQ

Ästhetische Formschöpfungen, das Design eines Produkts, Oberflächenstrukturen, Spielbretter von Gesellschaftsspielen, grafische Benutzerschnittstellen (GUI), Schriftarten, etc.

  • Abbildungen (Fotos, Rendering, Schwarz-Weiß-Strichzeichnungen) des zu schützenden Designs; nach Möglichkeit in 7 Ansichten (von allen 6 Seiten und mind. eine perspektivische Ansicht)
  • Abbildungen ohne Beiwerk (neutraler, vorzugsweise heller Hintergrund; keine Halter oder Hände, die das Design halten, keine Reflexionen, keine Schatten)
  • für USA: bevorzugt Strichzeichnungen

Das zu schützende Design muss neu sein und über eine sog. Eigenart verfügen (darf dem Designer auf dem betreffenden Gebiet aufgrund seiner üblichen beruflichen Tätigkeit nicht identisch oder ähnlich bekannt gewesen sein).

  1. Wir arbeiten auf der Grundlage der von Ihnen erhaltenen Abbildungen eine Designanmeldung aus
  2. Nach Rücksprache mit Ihnen: Einreichen der Anmeldung beim zuständigen Amt (Anmeldetag)
  3. Formale Prüfung
  4. In manchen Ländern (z.B. USA) Sachprüfung
  5. Eintragung

Sofern die formalen Vorschriften erfüllt sind, wird ein Design innerhalb weniger Tage (EUIPO) bzw. Wochen (DPMA) registriert. In manchen Ländern (USA) gibt es ein sachliches Prüfungsverfahren, welches die Registrierung verzögern kann (USA bis zur Eintragung: ca. 2 Jahre).

Mit Anmeldung 5 Jahre, danach maximal 4 Mal jeweils um 5 Jahre auf insgesamt 25 Jahre verlängerbar

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